AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WTA Westfalia Trailer Austria GmbH

1.Allgemeines

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGBs) gelten zwischen uns und unseren Kunden (kurz „Käufer“), seien es natürliche oder juristische Personen, für das gegenständliche Rechtsgeschäft. Sofern der Vertragspartner Unternehmer ist, gelten für diese Geschäftsverbindungen die nachfolgenden
Bestimmungen auch dann, wenn dies in Zukunft nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Entgegenstehende oder von diesen AGBs abweichende Bedingungen des Käufers werden ausdrücklich nicht anerkannt; eine gesonderte Anerkennung tritt nur ein, falls die Fa. WTA Westfalia Trailer Austria GmbH ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Unsere AGBs gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGBs oder Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
Alle mündlichen Nebenabreden und evtl. nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
Die AGBs gelten für Verträge über den Verkauf beweglicher Sachen, insbesondere von Fahrzeugen jeder Art, Anhängern, Zubehör und Ersatzteilen ohne Rücksicht darauf, ob wir diese selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen.
Unabhängig davon, ob der Kunde Unternehmer oder Verbraucher ist, übernimmt der Verkäufer, soweit
nichts anderes vereinbart ist, keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit von Prospekten, Preislisten,
Internetseiten, Skizzen, Zeichnungen, Werbemails und sonstigen Geschäftsunterlagen; diesbezügliche
Änderungen bleiben vorbehalten.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser AGBs hat nicht die Folge der Unwirksamkeit der gesamten anderen Klauseln. Beide Vertragsparteien sehen vielmehr die von der Unwirksamkeit nicht berührten Klauseln als voll wirksam an. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt diejenige als vereinbart, die, ausgehend von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, der unwirksamen in rechtlich zulässiger Form am nächsten kommt.

2. Vertragsabschluss – Vertrag

Sollte der Verkäufer dem Kunden, sofern er Unternehmer ist, Angebote unterbreiten, erfolgen diese
freibleibend.
Informationen aus Katalogen, Verkaufsunterlagen, Internetseiten, Skizzen, Zeichnungen etc. sind, soweit nichts anderes vereinbart, nur annähernde Zustandsbeschreibungen insbesondere für Qualität, Abmessungen und Farben. Abweichungen zu diesen Angaben sind möglich.
Ein Auftrag gilt spätestens mit Lieferung der Ware oder, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist, bereits
durch Auftragsbestätigung, oder sofern der Vertragspartner Verbraucher ist, mit Unterzeichnung des
Kaufvertrages als angenommen. Bestätigungen oder abweichende Vereinbarungen haben grundsätzlich
schriftlich zu erfolgen. Der Umfang jeder Lieferung richtet sich ausschließlich nach den Angabe in der schriftlichen
Auftragsbestätigung.
Auftragsänderungen vor oder nach Erhalt der Auftragsbestätigung kann der Verkäufer nur berücksichtigen,
wenn dadurch anfallende Mehrkosten vom Kunden übernommen werden und eine ausreichende
Verlängerung der Lieferzeit zugebilligt wird.
3. Preise
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab dem Standort der WTA Westfalia Trailer Austria GmbH (Inkustraße 1-7, 3400 Klosterneuburg, Österreich).
Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben, sowie etwa neu hinzukommende Steuern, Frachten etc. oder deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen oder versteuert wird, sind vom Käufer zu tragen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

4. Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis ist sofort mit Rechnungsstellung fällig. Wir sind berechtigt, eine Anzahlung auf den Kaufpreis zu verlangen. Die Anzahlung ist sofort ohne Abzug fällig. Die Vereinbarung von Skonto oder Rabatt bedarf der schriftlichen Bestätigung. Alle Preise werden zuzüglich der jeweils am Tag der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Alle Zahlungen haben direkt an den Verkäufer zu erfolgen, alle Zahlungen an Vertreter oder sonstige Personen gehen auf Gefahr des Zahlenden.
Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
Der Verkäufer hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nach Vertragsschluss Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers bekannt werden, durch welche ihm seine Rechte nicht mehr genügend gesichert erscheinen. In diesem Fall kann der Verkäufer auch Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, oder die Weiterarbeit einstellen.
Lehnt der Käufer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen ab, kann der Verkäufer nach fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadenersatz verlangen. Diese Rechte stehen dem Verkäufer auch zu, wenn der Käufer sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Dem Verkäufer steht damit ausdrücklich ein Eigentumsvorbehalt an gelieferten, aber noch nicht bezahlten Waren zu sowie ein Zurückbehaltungsrecht an bezahlten, aber noch nicht ausgelieferten Waren zu.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag behalten wir uns das Eigentum an der verkauften Vertragsware vor. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht uns das Recht zum Besitz der Fahrzeugpapiere zu. Unser vorbehaltenes Eigentum geht auch nicht dadurch auf den Käufer oder Dritte über, dass die Fahrzeugpapiere einem Kreditinstitut des Käufers mit der Auflage zugehen, über diese nur treuhänderisch gegen Zahlung zu verfügen, oder diese dem Käufer übergeben wurden.
Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vertragsware pfleglich zu behandeln. Handelt es sich um hochwertige Verkaufsware, so ist er insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Verkäufer behält sich den Rücktritt vom Vertrag bei Stellung eines Insolvenzantrages vor. Der Käufer ist verpflichtet, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sämtliche gelieferten Gegenstände herauszugeben.
Der Käufer hat uns den Standort der Vertragswaren ebenso wie jede Änderung des Standortes der Vertragswaren unverzüglich mitzuteilen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Vertragswaren erfolgen.
Ist der Käufer Unternehmer, so hat uns der Käufer während seiner Geschäftszeiten die Besichtigung der Vertragswaren jederzeit zu gestatten.

6. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab dem Standort Klosterneuburg in Österreich, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Ein vom Käufer gewünschter Versand geschieht in seinem Namen und auf seine Kosten stets ab dem Standort Klosterneuburg und ausschließlich auf die Gefahr des Käufers. Eine Gewährleistung aus etwa erteilten Versandvorschriften wird vom Verkäufer nicht übernommen.
Lieferfristen und Liefertermine gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme bzw. mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers wie z.B. Leistung von Anzahlungen etc.
Bei Verkäufen ab Werk sind die Lieferfristen und Termine eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Lieferfrist oder zu dem Liefertermin das Werk verlässt. Die Lieferfrist gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen von Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich – unbeschadet mit den Rechten des Verkäufers aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen/-termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen, in aller Regel vier Wochen betragenden Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde.
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung sind bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen.
In Fällen höherer Gewalt (insbesondere bei kriegerischen Ereignissen oder Naturkatastrophen) oder
sonstigen beim Verkäufer oder seinen Lieferanten auftretenden Betriebsstörungen, die den Verkäufer daran hindern, zum vereinbarten Termin bzw. innerhalb einer vereinbarten Frist zu
liefern oder bereitzustellen, ist der Verkäufer berechtigt, die Bereitstellung/Lieferung um die Dauer der
Behinderung hinauszuschieben bzw. bei endgültiger Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung auf Grund der
genannten Fälle höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten.
Führen entsprechende Störungen zu einer Liefer- oder Bereitstellungsverzögerung von mehr als 2 Monaten,
können die Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
Der Verkäufer hat den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Ware nach Ablauf der 2 Monate unverzüglich
zu informieren und diesem im Falle des Rücktritts die Gegenleistung danach unverzüglich zu erstatten.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Vertragsware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Bei vereinbarter Zustellung geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Vertragsware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Vertragsware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
Wirken unsere Mitarbeiter bei der Verladung oder beim Abladen der Vertragsware mit, handeln sie auf Gefahr des Käufers als dessen Erfüllungsgehilfen. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Vertragsware sowie die Verzögerungsgefahr nur dann auf den Käufer über, wenn dieser den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und wir dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt haben. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden vom Verkäufer nicht zurückgenommen. Der Käufer hat für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware abzunehmen. Für den Fall, dass eine unverbindliche Bereitstellungsfrist vereinbart wurde, muss der Kunde innerhalb von 7
Tagen nach Zugang der Bereitstellungsmitteilung die Ware am Geschäftssitz des Verkäufers
abnehmen.
Bleibt der Käufer nach Anzeige der Fertigstellung mit der Übernahme, der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder Stellung einer etwa vereinbarten Sicherheit länger als 7 Kalendertage im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 10 Kalendertagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Falle ist der Verkäufer berechtigt, mindestens 15 % des Kaufpreises als Abstandssumme zu verlangen, bei Sonderanfertigungen oder Sonderfahrzeugen beträgt die Abstandssumme mindestens 70% des Kaufpreises, wobei ausdrücklich das Recht auf Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vorbehalten bleibt.
Für den Zeittraum des Verzuges mit der Übernahme des Erzeugnisses durch den Käufer verwahrt der Verkäufer dieses Erzeugnis für den Besteller auf dessen Risiko unter ausdrücklicher Vereinbarung eines Haftungsausschlusses: Der Verkäufer ist berechtigt, dafür ein angemessenes Standgeld von mindestens 12 € pro Erzeugnis und pro Tag an den Käufer zu berechnen.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit
vorzunehmen, soweit der Liefergegenstand und sein Aussehen nicht wesentlich geändert werden.

7. Gewährleistung und Mangel

Für die Güte des verarbeiteten Materials, der Konstruktion und Ausführung des gekauften Erzeugnisses leistet der Verkäufer dem ersten Abnehmer gegenüber bei neu hergestellten Anhängern eine Gewährleistung auf die Dauer von 24 Monaten ab Gefahrübergang. Bei neu hergestellten Anhängern leistet der Verkäufer dem ersten Abnehmer gegenüber eine Gewährleistung auf die Dauer von 12 Monaten ab Gefahrübergang, soweit der Abnehmer ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes ist. Bei gebrauchten Erzeugnissen, Ausstellungsfahrzeugen oder Vorführfahrzeugen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, soweit der Abnehmer ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Bei Verbrauchern als erstem Abnehmer gelten die gesetzlichen Regelungen.
Beanstandungen oder Mängel wegen erkennbarer, unvollständiger und unrichtiger Lieferung oder eventueller Transportschäden sind unverzüglich, spätestens bei Abholung der Ware oder bei Versand nach Empfang der Ware auf dem Frachtbrief / CMR schriftlich zu vermerken und dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer zunächst nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung (max. 3 Versuche) und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, die zum Zweck der Mängelbeseitigung vom Verkäufer veranlassten erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die vom Verkäufer veranlassten Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Der Versand von Teilen zur Mängelbeseitigung erfolgt auf Veranlassung des Verkäufers ausschließlich an vom Verkäufer ausgewählte Händler oder Werkstätten. Die Verbringungskosten des Käufers zum / vom Erfüllungsort werden von Seiten des Verkäufers nicht übernommen, der Käufer verzichtet auf deren Geltendmachung.
Der Käufer ist verpflichtet, die mangelhaften Teile an den Verkäufer heraus zu geben bzw. die Abholung durch den Verkäufer zu zulassen.
Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung (max. 3 Versuche) oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Ersatzlieferung und die Ausbesserung wird in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Technisch bedingte Änderungen der Konstruktion oder der Form, sowie Abweichungen in der Farbe oder im Farbton stellen keine Mängel dar, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.
Mängelansprüche bestehen grundsätzlich nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei Nichtbeachtung von vorgeschriebenen Wartungsintervallen oder nicht eingehaltenen Serviceintervallen, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Jedoch besteht die Gewährleistung nur bis zum Ende der Gewährleistungszeit für den ursprünglichen Gegenstand, soweit nicht eine gesetzliche Regelung eingreift. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen.
Für Teile, die der Verkäufer nicht selber hergestellt hat, übernimmt dieser nur in der Form eine Gewährleistung, in welcher ihm selber vom Herstellerwerk dieser Teile Gewährleistung geleistet wird und vorrangig nur in Form der Abtretung solcher Ansprüche an den Käufer.
Die vom Verkäufer übernommene Gewährleistung erlischt, wenn am gelieferten Gegenstand von eigener oder fremder Seite unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wurden oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft dieser verändert worden ist und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der vorgenommenen Instandsetzung oder Veränderung steht. Aus den daraus entstehenden Folgen bestehen ebenfalls keine Mängelansprüche. Die Gewährleistung wird ferner ausgeschlossen, wenn eine Überschreitung des nach den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zulässigen Gesamtgewichts oder der Achslasten oder dem Liefervertrag zugrunde liegenden Nutzlast oder Fahrgestelltragfähigkeit festgestellt wird. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf fahrlässige und/oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, werden von der Gewährleistung ausgeschlossen.

8. Haftung

Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherten Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.
Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen.

9. Verjährung

Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln
an der Ware oder Leistung – gleich aus welchem Rechtsgrund – 1 Jahr.
Sofern der Kunde Verbraucher ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzsansprüchen wegen
Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – 1 Jahr.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist, soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13
BGB ist, 1 Jahr; soweit der Kunden Unternehmer in Sinne des § 14 BGB ist und bei Abschluss des
vorliegenden Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen selbständigen oder beruflichen Tätigkeit handelt,
ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Verjährungsfristen gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den
Verkäufer – unabhängig vom Rechtsgrund des Anspruchs.

10. Ersatzteile

Die Regelungen dieser AGBs gelten auch für Ersatzteile mit folgenden Ergänzungen:
1. Ersatzteile aus dem gängigen Ersatzteilangebot des Verkäufers werden gegen Vorkasse oder auf Rechnung verkauft. Die Lieferung erfolgt inklusive Verpackung, zzgl. Versandkosten.
2. Die Lieferung ist unverzüglich zu kontrollieren. Für eventuelle Rücklieferung ist ein spezieller Rücklieferschein der Ware beizufügen, welcher vom Verkäufer auf Anforderung übersandt wird. Unfrei an den Verkäufer zurückgesandte Ware oder Ware mit fehlendem Rücklieferschein wird vom Verkäufer nicht angenommen.
3. Bei Falschbestellungen von Ersatzteilen aus dem gängigen Ersatzteilangebot durch den Käufer ist der Käufer verpflichtet, die Ware unbeschädigt und sorgfältig verpackt auf eigene Kosten an den Verkäufer zurück zu senden. Der Verkäufer ist berechtigt, in diesem Fall für den entstandenen Verwaltungs- und Lageraufwand auch Bearbeitungskosten von 10% des Nettowarenwertes zu verlangen.
4. Bei Falschlieferung von Ersatzteilen aus dem gängigen Ersatzteilangebot durch den Verkäufer oder bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen bei Ersatzteilen ist der Käufer verpflichtet, dies unverzüglich zu melden und die Ware sorgfältig zu verwahren. Der Verkäufer ist berechtigt und verpflichtet, die Ware beim Käufer auf eigene Kosten abholen zu lassen.
5. Für ordnungsgemäß gelieferte Sonderteile, Sonderplanen oder auf Wunsch des Käufers angefertigte Fertigungsteile erfolgt keine Rücknahme durch den Verkäufer.
6. Für den Zeittraum des Verzuges mit der Bezahlung der angeforderten Vorkasse innerhalb einer gesetzten Frist bzw. der Übernahme von Ersatzteilen durch den Käufer verwahrt der Verkäufer diese Erzeugnisse für den Käufer auf dessen Risiko unter ausdrücklicher Vereinbarung eines Haftungsausschlusses: Der Verkäufer ist berechtigt, dafür ein angemessenes Lagergeld von mindestens vier € pro Erzeugnis und pro Tag an den Besteller zu berechnen.

11. Datenschutz

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden vom Verkäufer Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Beim Besuch des Internetangebotes des Verkäufers werden die aktuell von dem PC des Käufers verwendete IP- Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem des PC sowie die von dem Käufer betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Der Käufer ist damit einverstanden, dass der Verkäufer entsprechende Bonitätsauskünfte einholt.
Die personenbezogenen Daten, die der Käufer dem Verkäufer z.B. bei einer Bestellung oder per E- Mail mitteilt (z.B. Name und Kontaktdaten) werden nur zu Korrespondenz mit dem Käufer und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem der Käufer an den Verkäufer die Daten zur Verfügung gestellt haben. Der Verkäufer gibt diese Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit die zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen gibt der Verkäufer die Zahlungsdaten des Käufers an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.
Der Verkäufer versichert, dass diese personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dass der Verkäufer dazu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Käufer vorher ausdrücklich eingewilligt haben.
Personenbezogene Daten, die der Käufer an den Verkäufer über dessen Website, dessen Webshop, Online-Verkaufs-Portale wie z. B. Mobile.de, Soziale Medien wie z. B. Facebook, mitgeteilt hat, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem diese Daten an den Verkäufer anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.
Sollte der Käufer mit der Speicherung der personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, wird der Verkäufer auf eine entsprechende schriftliche Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten veranlassen. Auf schriftliche Anfrage erhält der Käufer unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die der Verkäufer über den Käufer gespeichert haben.
12. Erfüllungsort, Vertragssprache, Gerichtsstand und Änderungen AGB
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus den Vertragsbeziehungen der Parteien ergeben, gilt Österreichisches Recht. Als Gerichtsstandort für Rechtsstreitigkeiten gilt Korneuburg bzw. Wien/Österreich. 2. Außerdem gilt für alle Lieferungen und Leistungen sowie die Ausführung von eventueller Mängelbeseitigung ausdrücklich Gersthofen als Erfüllungsort.
Es gilt die Deutsche Sprache als anerkannte Amtssprache der EU, sowohl für die Auslegung von Texten als auch für die Vertragssprache an sich.
4. Der Verkäufer ist berechtigt, redaktionelle Änderungen im Text der AGB kontinuierlich vorzunehmen. Der Käufer verzichtet auf diesbezügliche Hinweisinformation. Bei größeren textlichen Änderungen wird der Verkäufer den Käufer vor Inkrafttreten der geänderten AGB informieren.
Gültig ab 01.05.2017